Sonderreglungen
Wenn sie aktuell Leistungen vom Jobcenter erhalten, ihnen das selbstständige Entsorgen nicht zumutbar ist und Sie die Kosten für ihre Entrümpelung in Berlin nicht selbst tragen können, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Übernahme der Kosten zu stellen. Damit ihnen keine Schulden entstehen und Sie sorgenfrei der Auflösung ihres Hausstandes entgegensehen können. Auch hierzu beraten Sie unsere Mitarbeiter umfänglich.
Bei einem pflegeintensiven Menschen ab Pflegegrad 2 besteht außerdem die Möglichkeit, die Kosten für die Entrümpelung des Hausstandes von der Krankenkasse übernehmen zu lassen. Und weil die deutsche Bürokratie für einen Leien oft leider sehr unüberschaubar sein kann, beraten wir Sie und ihre Angehörigen auch zu diesem Thema kostenlos und unverbindlich.
Scheuen Sie sich also nicht, uns anzusprechen. Unsere Expertise liegt in ihren Altlasten. Wir Entrümpeln, Entsorgen, Renovieren und Reinigen das Alte. Damit Sie Platz für etwas Neues haben. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.